Zum Inhalt springen

BVB Gardening GmbH
Finkenweg 11
D-50181 Bedburg
Telefon +49 22 729 1230

 

Allgemeine Verkaufsbedingungen
/aktuelle Fassung

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

( 1 ) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich Ihrer zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbestimmungen abweichende Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.

( 2 ) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie für die Änderung dieser Schriftklausel.

( 3 ) Unsere Verkaufsbedingungen gelten gegenüber Kaufleuten im Sinn von § 24 AGBG.

( 4 ) Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller. Die Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag durch den Besteller bedarf unserer vorherigen schriftlichen Einwilligung.

§ 2 Angebot, Angebotsunterlagen

( 1 ) Unser Angebot ist freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

( 2 ) An Warenmustern bzw. proben, Abbildungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- bzw. Urheberrechte vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen

( 1 ) Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Warenpreissteigerungen eintreten. Dies werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen.

( 2 ) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungserstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

( 3 ) Vor Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Ein mit einem Besteller vereinbarter Skontoabzug ist solange unzulässig, als der Besteller mit anderen Zahlungsverpflichtungen im Rückstand ist bzw. uns gegenüber unterhält.

( 4 ) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) sofort nach Erhalt der Rechnung fällig.

( 5 ) Wechsel und Schecks nehmen wir nur zahlungshalber entgegen. Wechsel nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung. Der Diskont die Spesen und alle mit der Einziehung des Wechsel- und Scheckbetrages in Zusammenhang stehenden Kosten sind vom Besteller zu Tragen.

( 6 ) Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.a. zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt diesen geltend zu machen. Der Besteller ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

( 7 ) Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Besteller auch kein Zurückhaltungsrecht zu.

( 8 ) Tritt nach Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des Bestellers eine wesentliche Verschlechterung ein, durch die unser Kaufpreisanspruch gefährdet wird (z.B. Zahlungseinstellung, Überschuldung, Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens), könnten wir unsere Leistung verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheiten für sie geleistet ist.

§ 4 Lieferung

( 1 ) Liefertermine oder –fristen sind für uns nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.

( 2 ) Zu Teillieferungen bzw. –Leistungen sind wir jederzeit berechtigt.

( 3 ) Liefer- und Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (insbes.: Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw., auch wenn sie bei einem unserer Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten), sind von uns, auch bei vereinbarten Fristen und Terminen, nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.

( 4 ) Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug, so ist der Besteller berechtigt, für jede vollendete Woche Verzug eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 2% des Rechnungswertes, maximal insgesamt 10% des Rechnungswertes, zu verlangen. Diese Beschränkung gilt nicht, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder eine wesentliche Pflichtverletzung darstellt.

( 5 ) Setzt uns der Besteller, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsdrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte; im Übrigen ist die Schadenersatzhaftung auf 50% des eingetretenen Schadens begrenzt.

( 6 ) Die Haftungsbegrenzung gemäß Absatz 4 und Absatz 5 gelten nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde; gleiches gilt dann, wenn der Besteller wegen des von uns zu vertretenden Verzugs geltend machen kann, dass sein Interesse an der Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.

( 7 ) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.

( 8 ) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendung, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache spätestens in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

§ 5 Gefahrenübergang

( 1 ) Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Lieferung „ab Lager“ vereinbart.

( 2 ) Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die Transport ausführende Person übergeben worden ist. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

§ 6 Gewährleistung

( 1 ) Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzten voraus, dass dieser seinen nach § 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

( 2 ) Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung tragen wir die Aufwendungen nur bis Höhe des Kaufpreises.

( 3 ) Sind wir zur Nachbesserung / Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Nachbesserung / Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.

( 4 ) Soweit sich nachstehend (Absätze 5 und 6) nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers gleich aus welchen Rechtsgründen ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.

( 5 ) Vorstehende Haftungsfreizeichen gilt nicht soweit die Schadensursache auf Vorsätze oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht.

( 6 ) Sofern wir schuldhaft eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im Übrigen ist sie gemäß Absatz 4 ausgeschlossen.

( 7 ) Die Gewährleistungspflicht beträgt 6 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

§ 7 Gesamthaftung

( 1 ) Eine weitgehende Haftung auf Schadenersatz als in § 6 Abs. 4 bis 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.

( 2 ) Die Regelung gemäß Absatz 1 gilt für Ansprüche gemäß §§ 1.4 Produkthaftungsgesetz sowie für Fälle anfänglichen Unvermögens oder zu vertretender Unmöglichkeit.

( 3 ) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 8 Eigentumsvorbehaltssicherung

( 1 ) Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörenden Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

( 4 ) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wird das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Im Übrigen gilt das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

( 5 ) Wird die Kaufsache mit anderen, von uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Miteigentum für uns.

( 6 ) Der Besteller tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

( 7 ) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort, Teilnichtigkeit

( 1 ) Für die Rechtsbeziehungen zum Besteller aus diesem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

( 2 ) Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz (Köln) Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitz zu verklagen.

( 3 ) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

( 4 ) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen oder der sonst vereinbarten Regelungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. Vereinbarungen nicht berührt.

AGB Stand 12/2022 BVB Gardening GmbH

Suche